- Luftfrachtgeschäft
- gewerbsmäßige Beförderung von Gütern im Luftverkehr. Die Abwicklung des L. erfolgt durch die Luftfahrtgesellschaften (als Beförderer), die Flughafengesellschaften (die den Umschlag durchführen) und die Luftfrachtagenten der ⇡ International Air Transport Association (IATA).- Vgl. auch ⇡ Luftrecht.
Lexikon der Economics. 2013.